“Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung.”

Pressemitteilung vom Bundesverband DKSB

Kinder in der Corona-Pandemie – 20 Jahre Recht auf gewaltfreies Aufwachsen

Berlin, 27.03.2020. Anlässlich des Tages der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2020 erklärt der Kinderschutzbund, dass das Kinderrecht auf gewaltfreie Erziehung in der Corona-Pandemie gefährdet ist. Die Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie werden vom Kinderschutzbund ausdrücklich unterstützt. Dennoch nimmt der Kinderschutzbund mit Befremden zur Kenntnis, dass über die Aufnahme des Spielbetriebs der Bundesliga oder die Eröffnung von Möbelhäusern engagiert diskutiert wird, während die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien nur eine untergeordnete Rolle spielen. Der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers: „Wir greifen aktuell tief in die Grundrechte von Kindern ein: Wir isolieren sie von ihren Spielkameraden. Wir begrenzen sie in ihrem verbrieften Recht auf Bildung. Und wir enthalten ihnen ausreichend körperliche Bewegung vor. Auch das sind Formen der Gewalt. Es braucht eine Debatte darüber, wie wir Betreuungseinrichtungen und Schulen schrittweise öffnen können. Und diese Debatte muss die Bedürfnisse der Kinder im Blick haben – nicht nur die der Leistungsgesellschaft“. Hintergrund: Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird in Deutschland seit 2004 begangen. Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Nach jahrelanger Lobbyarbeit hat vor allem der Kinderschutzbund entscheidend dazu beigetragen, dieses Recht zu verwirklichen. Der Tag soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.

Quelle: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/2020-04-30_PM_gewaltfreie_Erziehung.pdf

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Information:

Ҥ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(2) 1Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. 2Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.”

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